Die neue Trinkwasserverordnung 2023
Die neue Trinkwasserverordnung von 2023 ist in Kraft getreten und stellt eine grundlegende Neustrukturierung dar, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie erfolgt ist. Die Verordnung zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers weiter zu verbessern. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Verpflichtende Risikobewertung und -management: Die gesamte Versorgungskette für Trinkwasser, vom Einzugsgebiet über die Wasserwerke bis zum Verbraucher, unterliegt einer verpflichtenden Risikobewertung und einem Risikomanagement.
- Prüfung durch das Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt überwacht und bewertet die Einhaltung der Standards beim Risikomanagement und bei Untersuchungsplänen im Versorgungsgebiet.
- Aktualisierte Untersuchungspflichten: Neue Anforderungen für Untersuchungspflichten und Untersuchungspläne werden eingeführt.
- Erweiterung der Qualitätsparameter: Neue Qualitätsparameter wie somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A werden aufgenommen, um die Trinkwasserqualität besser zu überwachen.
- Verschärfte Regelungen für bestimmte Parameter: Insbesondere werden die Anforderungen an Parameter bei Schwermetallen wie Blei, Chrom und Arsen verschärft, um die Trinkwassersicherheit zu erhöhen. Grenzwerte anderer Metalle wie Kuper oder Eisen bleiben dagegen unverändert.
Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Trinkwasserinstallationen und Bleirohrleitungen, ausgetauscht oder stillgelegt werden, um die Exposition gegenüber Blei zu minimieren.
Grenzwerte der Trinkwasserverordnung 2023
Zur Sicherung der Trinkwasserqualität führt die neue Trinkwasserverordnung einen gestaffelten Grenzwert für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) ein. Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 µg/L für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle PFAS-Verbindungen (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) wird ab 2028 ein zusätzlicher Grenzwert im Wasser von 0,02 µg/L eingeführt.
Bis zum 12. Januar 2026 müssen alte Leitungen aus Blei (vor und hinter der Wasserzähleinrichtung) ausgetauscht oder stillgelegt werden, da Blei selbst in geringen Mengen als gesundheitsgefährdend gilt und der bisherige Grenzwert von 10 µg/L oft nicht eingehalten werden kann. Die Trinkwasserverordnung senkt zudem zeitlich gestaffelt die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom und Arsen.
Für viele andere Stoffe bleiben die Grenzwerte im Trinkwasser unverändert. Dies betrifft unter anderem die Werte für Kupfer, Nitrat, Nickel, Eisen oder Mangan.